Beteiligung der Eltern
Die Familie ist die Grundlage für eine gesunde Entwicklung des Kindes.
Deshalb wird von uns ein gutes und vertrauensvolles Miteinander mit den Eltern gelebt, denn nur durch gute Zusammenarbeit können wir den Bedürfnissen des Kindes gemeinsam gerecht werden.
Grundsätze der Zusammenarbeit
Uns ist es wichtig, unsere Arbeit mit den Kindern für die Eltern transparent zu machen, mit den Eltern unserer Kinder im Austausch und im Dialog zu sein und regelmäßig über das Tagesgeschehen in der Kita zu informieren. Dies erreichen wir durch:
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Hospitationstage
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Empfangs- und Abholgespräche
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Entwicklungsgespräche
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Eingewöhnungs- und Übergangsgespräche
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Hausbesuche
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Elternabende
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Thematische Elternabende
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Elternbriefe
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Pinnwände
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Feste und Ausflüge
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Digitaler Bilderrahmen
Im Alltag unserer Kita haben Eltern die Möglichkeit Informationen auszutauschen und anlassbezogene Gespräche mit den Mitarbeiter/innen zu führen. Wir informieren uns regelmäßig über die Bedürfnisse oder Anforderungen der Eltern in Form von Umfragen. Eltern können sich als Elternvertretung an der Ausgestaltung und Fortentwicklung der Kita engagieren. Es ist für jede Familie möglich, sich bei der Gestaltung von Festen und von Angeboten einzubringen oder sich bei der Planung und Durchführung von Projekten im Außengelände (z.B. Bau von Hochbeeten, Weidentippi, etc.) zu beteiligen.
Wir wünschen uns auch in Zukunft für das Miteinander mit unseren Eltern, dass der intensive gegenseitige Austausch über die Kinder und ihr Interesse an unserer Arbeit anhält. Wir bitten unsere Eltern dabei zu respektieren, dass wir bei der täglichen Arbeit auch an unsere Grenzen, bzw. die Grenzen des Machbaren geraten können, wenn z.B. mehrere Kollegen/innen krank sind. Und wir möchten ganz besonders auf unseren roten Faden in der Konzeption hinweisen: „Der Weg ist das Ziel“. Während der täglichen Kindergartenzeit ermutigen wir die Kinder, selbst zu entscheiden, ob und wann sie essen und an welchen Angeboten sie teilnehmen wollen oder nicht. Dieser grundlegende Umgang mit den Kindern führt sie auf ihrem Weg zur Selbständigkeit nur dann vorwärts, wenn die Eltern ihnen ebenfalls diese Entscheidungsfreiheiten zutrauen.
Beschwerdemanagement (An- und Aufregungsmanagement)
Beschwerden werden grundsätzlich als Chance gesehen, die Qualität zu verbessern, Unzufriedenheit abzubauen und Zufriedenheit herzustellen. Eltern sind aufgefordert kritische Fragen zu stellen oder Probleme anzusprechen. Jedes Teammitglied der Kita ist für Anliegen von Kindern und Eltern ansprechbar. Anliegen werden möglichst sofort geklärt. Ist eine sofortige Klärung oder Bearbeitung nicht möglich, werden die Anliegen dokumentiert, zeitnah bearbeitet und das Ergebnis den Beteiligten mitgeteilt. Im DRK-QM-Handbuch der Kita ist die Verfahrensweise im Kapitel „Beschwerdemanagement“ beschrieben.
Unser gelebter Umgang mit den Informations- und Beratungsanliegen der Eltern erfüllt die Anforderungen des Grundgesetzes Artikel 6 zur Pflege und Erziehung der Kinder, sowie die Beteiligung der Eltern in wesentlichen Angelegenheiten der Tagesbetreuung nach SGB VIII.
Elternvertretung
Die durch die Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres gewählten zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen pro Gruppe werden von uns in ihrer Arbeit unterstützt und frühzeitig in unsere Planungen einbezogen. Es werden bei Bedarf Workshops bei Amtsantritt und Informationsgespräche über alle wichtigen organisatorischen oder finanziellen Themen mit dem Träger angeboten. Über pädagogische oder terminliche Dinge tauscht sich die Kindergartenleiterin regelmäßig mit der Elternvertretung aus.
Die Elternvertretung versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern, Kita-Team und Träger. Sie organisiert u.a. Arbeitskreise zwischen Eltern und Kita-Team zur Aufbereitung besonderer Themen und ist an der Fortentwicklung der Konzeption beteiligt.
In den Beiratssitzungen werden alle Belange der Eltern gemeinsam mit den Erzieher/innen, den Vertreter/innen des Trägers und den Vertreter/innen der Gemeinde beraten. Den Vorsitz im Beirat hat immer ein Elternteil aus der gewählten Elternvertretung. Die oder der Beiratsvorsitzende wird als Gast zu den Kuratoriumssitzungen eingeladen, in denen über organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen entschieden wird.